Die EU-Richtlinie für Bildschirmarbeitsplätze legt fest: "Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten an Bildschirmgeräten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit, anschließend in regelmäßigen Zeitabständen sowie beim Auftreten von Sehbeschwerden, die auf die Arbeit am Bildschirm zurückgeführt werden können, eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch eine fachkundige Person anzubieten."
Regelmäßige Nachkontrollen sind empfehlenswert, weil im Laufe der Jahre eine Fehlsichtigkeit entstehen oder eine vorhandene Fehlsichtigkeit sich verändern kann. Auch die Sehschärfe kann sich verschlechtern. Wiederholen Sie die Vorsorgeuntersuchungen alle fünf, bei über 40-jährigen alle drei Jahre.
Zeigt sich, dass eine normale Brille für die Computerarbeit nicht geeignet ist, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine spezielle Bildschirmbrille - die Kosten dafür trägt teilweise sogar der Arbeitgeber.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Spitzenverband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V." (DGUV)
Mit dem Einzug der Computer in unser tägliches Leben wachsen die Anforderungen an den Menschen, Informationen aufzunehmen, zu verarbeiten und umzusetzen...
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Immer mehr Menschen verbringen immer mehr Zeit am Computer. Wer dabei nicht richtig sitzt, plagt sich mit Verspannungen, Kopfschmerzen und tränenden Augen. Wie ein gesunder Bildschirmarbeitsplatz aussieht und wie man ihn mit einfachen Mitteln einrichtet – dazu mehr von Johannes Riemenschneider.
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