Fahrtauglichkeit auf Lebenszeit (Auto Führerschein)
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Fahrtauglich auf Lebenszeit

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Kerstin Kruschinski
Veröffentlichung 10.09.2019

Die Teilnahme am Straßenverkehr regeln Gesetze. Gesundheitscheck und Sehtest müssen die meisten in Deutschland laut aktueller Gesetzeslage nur einmal bestehen: zur Fahrerlaubnisprüfung. Ein ernüchternder Fakt, bedenkt man, dass laut Schätzung des Bundesverbandes der Augenärzte jährlich rund 300.000 Verkehrsunfälle auf das Konto mangelnder Sehleistung gehen.

Fahreignung: So ungleich sind die Regeln

Verkehrsteilnehmer dürfen andere weder schädigen noch gefährden. Zur Führung von Kraftfahrzeugen sind sie nur geeignet, wenn sie die körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Umsetzung – auch hinsichtlich des Sehvermögens – legt die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) fest.

ABER: In Deutschland ist Kraftfahrer nicht gleich Kraftfahrer. Angehende Moped-, Motorrad- und Autofahrer (Fahrerlaubnisse der A- und B-Klassen) müssen eineinziges Mal zum Sehtest. Dagegen behalten Lkw-, Bus- oder Taxifahrer (Fahrerlaubnisse der C- und D-Klassen sowie zur ­Fahrgastbeförderung) ihre Fahrerlaubnis nur, wenn sie alle fünf Jahre neben ausreichender Gesundheit auch das geforderte Sehvermögen nachweisen. Bei Zweifeln an der Fahreignung kann die Fahrerlaubnis entzogen oder eingeschränkt werden.

Führerschein: So lange gilt das Dokument

Der seit 2013 einheitliche EU-Führerschein gilt jeweils 15 Jahre lang und ist dann umzutauschen. Dabei handelt es sich um einen reinen Bürokratieakt. Erneute Prüfung der Fahrtauglichkeit? Das hängt von der erworbenen Fahrerlaubnis-Klasse ab. Moped-, Motorrad- und Autofahrer mit unbefristeter Fahrerlaubnis tauschen einfach das Führerscheindokument um – ohne weiteren Sehtest, ohne Gesundheitscheck.

Ärzte: So klären sie auf – Fahrverbote nicht erlaubt

Der Arzt muss den Patienten aufklären, wenn dieser wegen seiner Erkrankung oder der Behandlung nicht fahrtüchtig ist. Ein angeratener Verzicht aufs Fahren hat aber keine rechtliche Bindung im Sinne eines Fahrverbots. Verstößt der Patient allerdings gegen die ärztliche Anweisung, muss er bei einem Unfall zum Beispiel mit dem Verlust seines Versicherungsschutzes rechnen.

Strafen: So teuer ist mangelnde Fahreignung

Fahruntauglich am Straßenverkehr teilzunehmen ist kein Kavaliersdelikt. Geahndet wird das einerseits mit Verwarngeld, Bußgeld und Punkten. Wer etwa ohne Brille oder Kontaktlinsen am Steuer sitzt, obwohl das im Führerschein vermerkt ist, hat mindestens ein Verwarngeld zu zahlen. Doch es kann viel härter kommen: Bei Verkehrsgefährdung durch Fahruntauglichkeit drohen auch Fahrverbot und Freiheitsstrafe. Wer infolge geistiger oder körperlicher Mängel – auch wegen mangelnden Sehvermögens – Menschen oder fremde Sachen gefährdet, wird zu Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe verurteilt. Übrigens steht auch der Versicherungsschutz auf dem Spiel.

Führerscheinsehtest: So lückenhaft prüft Deutschland


Privatfahrer bestehen den Sehtest, wenn die zentrale Tagessehschärfe ohne oder mit Sehhilfen mindestens 0,7 (70 Prozent) auf beiden Augen beträgt. Bei Nichtbestehen folgt eine augenärztliche Untersuchung.

Hier müssen Gesichtsfeld und Beweglichkeit der Augen bestimmte Kriterien erfüllen. Andere Sehfunktionen wie räumliches Sehen, Farbsehen, Blendempfindlichkeit, Dämmerungs- und Kontrastsehen sind dann zwar zu prüfen, aber ohne festgelegte Anforderungen. Bei Berufskraftfahrern werden alle wichtigen Sehfunktionen sowohl beim Ersttest als auch bei den vorgeschriebenen Wiederholungssehtests untersucht. Bemerkenswert allerdings: Bei vorhandener Rotschwäche sind sie lediglich über Gefahren aufzuklären.

Deutschland, geteiltes Kraftfahrer-Land: Regelmäßige Fahrtauglichkeitsprüfung nicht für alle Führerscheinbesitzer

FAHRTAUGLICH EIN LEBEN LANG: Das gilt für Moped-, Motorrad- und Autofahrer. Für sie ist ein Sehtest nur zur Fahrerlaubnisprüfung Pflicht.Deutschland, geteiltes Kraftfahrer-Land: Regelmäßige Fahrtauglichkeitsprüfung nicht für alle Führerscheinbesitzer

Europa: So prüfen andere – mehr Gesundheitschecks, mehr Sehtests

Im Großteil Europas müssen Autofahrer – vor allem ältere – ihre Gesundheit und vielfach auch das Sehvermögen regelmäßig überprüfen lassen. Das gilt für Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Spanien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern. Intervalle und Untersuchungsarten variieren von Land zu Land.

In Spanien etwa müssen Kraftfahrer alle zehn Jahre, ab 65 sogar alle fünf Jahre zum Gesundheitscheck einschließlich Sehtest. Ähnlich in Italien: alle zehn Jahre, ab 70 alle drei Jahre Gesundheitscheck mit Sehtest. Oder in Luxemburg: ab 60 Jahren, dann ab 70 alle drei Jahre, ab 80 jährlich Gesundheitscheck mit Sehtest.
Großbritannien setzt auf ehrliche Autofahrer ab 70: Sie sind zu einer Selbstauskunft über ihren Gesundheitszustand verpflichtet.

Dagegen gilt in Belgien, Bulgarien, Frankreich, Österreich, Polen, Schweden wie in Deutschland: Lebenslang fahrtauglich. Autofahrer müssen weder ihr Sehvermögen noch ihren Gesundheitszustand regelmäßig prüfen lassen.

Freiwillig zum regelmäßigen Augencheck: So beugen Fahrer Risiken vor

Jeder kann selbst etwas tun, um gefährlichen Situationen im Straßenverkehr gegenzusteuern. Das fängt bei der Sehleistung an. Tatsächlich bringen nur regelmäßige Augenchecks Gewissheit, ob das eigene Sehvermögen stets die Anforderungen an die Fahrtauglichkeit erfüllt.

Daher sollte der Gang zum Augenoptiker, Optometristen oder Augenarzt selbstverständlich sein. Freiwillig! Wie die jährliche Kontrolle beim Zahnarzt, die auch kein Gesetz vorschreibt.

KGS Presse-Themenservice "Risikogruppen im Straßenverkehr"

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