Augenoptiker, habilitierter Medizin-Physiker, wissenschaftlicher Berater des Kuratorium Gutes Sehen e.V.
Dr. Wolfgang Wesemann studierte Physik, Mathematik, Chemie und Astronomie an den Universitäten Hamburg und München, promovierte 1983 und habilitierte sich 1994 im Fach Medizinische und Ophthalmische Optik. Von 1989 bis 2016 leitete er die Höhere Fachschule für Augenoptik Köln. Seit 2001 begleitet er das KGS als wissenschaftlicher Berater und unterstützt die fachliche Prüfung und verständliche Aufbereitung von Inhalten.
Kostenübernahme für Erwachsene: Bei Kurz- oder Weitsichtigkeit ab 6,25 Dioptrien, Hornhautverkrümmung ab 4,25 Dioptrien oder maximaler Sehkraft unter 30 %.
Kinder und Jugendliche: Brille wird in der Regel als Kassenleistung übernommen, unabhängig von der Dioptrienzahl.
Wichtig: Die Kostenübernahme bezieht sich nur auf die Gläser, Zubehör wie Gestell oder Spezialbeschichtungen ist privat zu zahlen.
Eine Brille auf Rezept gibt es nur selten. Ganz bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Brille übernehmen. Allerdings zahlen sie auch dann lediglich einen festgesetzten Anteil. Im Folgenden erfahren Sie, ab wann eine Brille auf Rezept möglich ist.
Brille auf Rezept – ab wann zahlt die Krankenkasse?
Seit 2017 können wieder mehr Brillenträger auf eine anteilige Übernahme der Brillenkosten durch die gesetzliche Krankenkasse hoffen. Zuvor galt dies nur für Kinder, Jugendliche und schwer Sehbehinderte. Jedoch ist es immer noch lediglich ein Bruchteil aller Brillenträger, der eine Brille auf Rezept erhalten kann. Erst bei einer starken Kurzsichtigkeit oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien oder bei einer Hornhautverkrümmung von mehr als vier Dioptrien ist ein Zuschuss durch die gesetzlichen Krankenkassen für Erwachsene möglich. Hinzu kommen Menschen, deren Sehfähigkeit selbst mit Brille oder Kontaktlinsen maximal 30 Prozent beträgt. In manchen Fällen kann eine Kostenübernahme noch erfolgen, wenn aufgrund einer Augenerkrankung oder einer Verletzung eine spezielle Brille medizinisch notwendig ist. Das Rezept kann allerdings nur ein Arzt ausstellen, ein Optiker kann dies nicht. Wer keine Chance auf eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse hat, kann entweder eine private Brillenzusatzversicherung abschließen oder womöglich einen Teil der Kosten mit der Steuererklärung zurückbekommen.
Dafür kommt die Krankenkasse nicht auf
Allerdings bedeutet es weder bei Erwachsenen noch bei Kindern und Jugendlichen, dass eine Brille auf Rezept kostenlos ist. Das Rezept und somit die Kostenübernahme beinhaltet nur die Brillengläser.
Die Kosten für das Brillengestell übernimmt die Krankenkasse nicht. Zudem bezahlt die Krankenkasse lediglich bestimmte Festbeträge für die Gläser.
Je nach Sehstärke und Art des Brillenglases liegt der Festbetrag zwischen 10 und 112 Euro pro Glas. Wenn Ihre Brillengläser etwa aufgrund von Entspiegelung, Härtung der Gläser oder Gleitsichtbereich den Festbetrag überschreiten, müssen Sie die Mehrkosten selbst finanzieren. Außerdem fällt für Erwachsene noch die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 Euro an. Die Krankenkasse beteiligt sich jedoch ausschließlich dann an den Kosten der Gläser, wenn erstmals eine Brille benötigt wird oder sich die Korrektionswerte um mindestens 0,5 Dioptrien verändern. Für die Gläser einer Zweitbrille kommt die gesetzliche Krankenkasse nicht auf.
Überblick: Wann bekommt man eine Brille auf Rezept?
Folgende Personengruppen erfüllen die Voraussetzungen für eine Brille auf Rezept:
Erwachsene mit einer maximalen Sehfähigkeit von 30 Prozent mit Sehhilfe
Erwachsene mit bestimmten Augenerkrankungen
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Brille auf Rezept in 4 Schritten:
Für eine Übernahme der Brillenkosten benötigen Sie keine vorherige Bewilligung Ihrer Krankenkasse. Aber Sie müssen zuerst einen Augenarzt aufsuchen, bevor Sie sich eine Brille von Ihrem Optiker anpassen lassen. Nachträglich können Sie eine Rechnung vom Augenoptiker nämlich nicht bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um noch Kosten erstattet zu bekommen. Beachten Sie deshalb folgende Schritte für Ihre Brille auf Rezept:
Gehen Sie zum Augenarzt, um einen Sehtest zu machen. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse. Sind die Bedingungen erfüllt, stellt Ihnen der Augenarzt ein Brillenrezept aus. Achten Sie darauf, dass dies kein Privatrezept ist. Liegt diese initiale Erstverordnung vor, können danach alle Folgeverordnungen durch den Augenoptiker erfolgen.
Mit dem Brillenrezept gehen Sie zum Optiker und lassen sich eine Brille anpassen.
Der Augenoptiker bespricht mit Ihnen, welche Kosten Sie trotz Rezept noch selbst übernehmen müssen. Die Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgt direkt durch den Optiker.
Sie bezahlen den Restbetrag und erhalten Ihre neue Brille, sobald diese fertig ist. Sie müssen also nicht in Vorleistung gehen.
Wie lange ist ein Brillenrezept gültig?
Ein Brillenrezept (Kassenrezept) ist 28 Tage nach Ausstellung gültig. In diesem Zeitraum muss die Versorgung beim Optiker begonnen werden, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Privatrezepte sind bis zu drei Monate gültig.
Die Gültigkeit eines Brillenrezepts hängt davon ab, ob es sich um ein Kassenrezept oder ein Privatrezept handelt. Entscheidend ist dabei die Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die für gesetzlich Versicherte gilt.
Gültigkeit nach Rezeptart im Überblick
Wichtig: Die Brille selbst muss innerhalb der 28 Tage noch nicht fertig sein. Es reicht, wenn Sie in diesem Zeitraum beim Optiker waren und ein Kostenvoranschlag an die Krankenkasse übermittelt wurde. So gilt die Frist als gewahrt.
Rezeptart
Gültigkeit
Hinweis
Kassenrezept (rosa)
28 Tage
Versorgung muss innerhalb der Frist beginnen
Privatrezept (blau)
3 Monate
Erstattung je nach Tarif unterschiedlich
Refraktionsprotokoll
Kein Verfallsdatum
Keine Verordnung, nur eine Sehwert-Messung
Was passiert, wenn das Brillenrezept abgelaufen ist?
Ist die Frist abgelaufen, kann die Krankenkasse die Erstattung ablehnen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Augenarzt um eine erneute Verordnung bitten. Eine erneute Untersuchung ist dabei in der Regel nicht notwendig, sofern sich Ihre Sehstärke nicht verändert hat. Der Augenarzt kann das Rezept mit aktuellem Datum neu ausstellen.
Gilt die 28-Tage-Frist auch für Kinderbrillen?
Ja, auch Brillenrezepte für Kinder und Jugendliche unterliegen der 28-Tage-Frist der Hilfsmittel-Richtlinie. Da Kinderbrillen in der Regel als Kassenleistung übernommen werden, sollten Eltern das Rezept möglichst zeitnah beim Optiker einlösen. Bei Kindern im Wachstumsalter ist es zudem ratsam, die Sehwerte regelmäßig kontrollieren zu lassen, da sich die Sehstärke schneller verändern kann.
Tipp: Gehen Sie mit dem Brillenrezept zeitnah zum Augenoptiker – idealerweise innerhalb einer Woche nach Ausstellung. So haben Sie genug Zeit, die passende Brille auszuwählen, und der Optiker kann den Kostenvoranschlag fristgerecht bei der Krankenkasse einreichen.
Eine Brille auf Rezept ist für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren eher die Regel als die Ausnahme. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Brillengläser – unabhängig von der Dioptrienstärke.
Kinder unter 14 Jahren
Kinder unter 14 Jahren erhalten eine Brille auf Rezept, wenn sich ihre Sehkraft ohne Sehhilfe nach ärztlicher Einschätzung verschlechtern würde. Da unkorrigierte Sehfehler die Entwicklung des Sehvermögens beeinträchtigen, bekommen Kinder in diesem Alter üblicherweise immer ihre Brille auf Rezept. Wichtig: Bei jeder Änderung der Korrektionswerte müssen Kinder unter 14 Jahren zunächst den Augenarzt aufsuchen – eine Folgeverordnung direkt beim Optiker ist in diesem Alter nicht möglich.
Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren
Auch Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren erhalten Unterstützung durch die Krankenkasse, wenn ein Augenarzt die Notwendigkeit einer Sehhilfe bescheinigt. Ein Vorteil gegenüber jüngeren Kindern: Benötigen Jugendliche nach der Erstverordnung neue Brillengläser aufgrund veränderter Korrektionswerte, können sie direkt zum Augenoptiker gehen. Ein erneutes ärztliches Rezept ist in diesem Fall für die Kostenübernahme nicht erforderlich.
Was die Krankenkasse bei Kinderbrillen übernimmt
Leistung
Details
Brillengläser
Kostenübernahme zum Festbetrag, unabhängig von der Dioptrienstärke
Brillengestell
Keine Kostenübernahme – muss privat bezahlt werden
Sportbrille
Gläser werden bis zur Vollendung der allgemeinen Schulpflicht von der Krankenkasse übernommen
Ersatzbrille (unter 14)
Bei Verlust oder Defekt innerhalb von 3 Monaten nach Rezeptausstellung erneute Übernahme möglich
Extras (Entspiegelung, Härtung)
Nicht im Festbetrag enthalten – empfehlenswert, aber kostenpflichtig
Tipp für Eltern: Lösen Sie das Brillenrezept Ihres Kindes möglichst zeitnah beim Optiker ein, denn die Verordnung ist nur 28 Tage gültig. Gerade bei Kindern im Wachstumsalter verändern sich die Sehwerte schnell – regelmäßige Kontrollen helfen, die Brille stets aktuell zu halten.
Für die Kostenübernahme einer Arbeitsplatzbrille ist die Krankenkasse nicht zuständig. Dafür kommen aber viele Arbeitgeber für die Kosten anteilig oder sogar vollständig auf. Eine Arbeitsplatzbrille kann sinnvoll sein, wenn etwa aufgrund einer Alterssichtigkeit das scharfe Sehen auf unterschiedlicher Distanz zunehmend schwerfällt oder die Augen schnell ermüden. Vor allem bei der Bildschirmarbeit muss der Blick oft vom Bildschirm zur Tastatur oder zu Unterlagen auf dem Schreibtisch hin und her wandern. Gerade für die Distanz zum Bildschirm sind Alltagssehhilfen wie Lesebrille oder Gleitsichtbrille jedoch meistens nicht optimal ausgerichtet, sodass eine spezielle Arbeitsplatzbrille dies ausgleichen sollte. Mit einer entsprechenden ärztlichen Verordnung haben Sie einen arbeitsschutzrechtlichen Anspruch darauf, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Arbeitsplatzbrille finanziert. Allerdings muss er nicht unbedingt die gesamten Kosten erstatten.
Gibt es auch Kontaktlinsen auf Rezept?
Nur in seltenen Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Kontaktlinsen. Dazu muss ein Augenarzt feststellen, dass diese medizinisch notwendig sind. Lassen sich beispielsweise starke oder komplizierte Sehfehler mit Kontaktlinsen deutlich besser korrigieren als mit einer Brille, sind Kontaktlinsen auf Rezept möglich. Private Krankenkassen kommen je nach Tarif auch darüber hinaus für Kontaktlinsen auf. Gesetzlich Versicherte können eine entsprechende private Zusatzversicherung abschließen. Die Kosten für die Pflegemittel müssen Kontaktlinsenträger jedoch immer selbst tragen.