Vorsorgeuntersuchungen: Sehschwäche bei Kindern
Kind und Sehen

Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern

Vorsorgeuntersuchungen für eine gesunde Sehentwicklung | Bildquelle: © YAKOBCHUK VIACHESLAV / Shutterstock.com
Experte Priv.-Doz. Dr. Wolfgang Wesemann LesezeitStatistik

Schlecht sehen tut nicht weh. Deshalb ist es so schwierig, bei Kindern Sehmängel zu erkennen. Sie selbst merken nicht, ob sie etwas gut oder schlecht wahrnehmen. Ihnen fehlt der Vergleich. Kinder können – besonders im jüngeren Alter – noch nicht ausdrücken, dass etwas mit ihrem Sehen nicht stimmt.

Werden Augenprobleme und Sehschwächen nicht frühzeitig entdeckt, leidet nicht nur die Seh-Entwicklung. Auch Geschicklichkeit, Beweglichkeit, Lesen, Schreiben und Rechnen, sichere Verkehrsteilnahme, Anerkennung und Motivation sind wichtige Aspekte, die durch Sehdefizite beeinträchtigt werden können. Vorsorge steht daher an erster Stelle, damit das Kind richtig sehen lernt und sich allseitig gut entwickelt.

Vorsorge von der Geburt bis ins Schulalter

Vorsorge beginnt mit dem ersten Lebenstag: Sind in der Familie Augenerkrankungen bekannt, sollten Eltern sofort darauf hinweisen. Der Augenarzt untersucht dann schon das Neugeborene auf erblich bedingte Augenkrankheiten und Sehstörungen.

Auf jeden Fall ist die Vorstellung der Kinder bei den gesetzlich empfohlenen U-Untersuchungen von der U1 gleich nach der Geburt bis zur U9 im sechsten Lebensjahr ein Muss. Die Kosten dieser Vorsorgeuntersuchungen tragen die Krankenkassen. Kinderärzte führen sie ambulant durch. Seit dem 1. Januar 2017 müssen die Kinderärzte bei den U-Untersuchungen die neue Kinder-Richtlinie für alle gesetzlich Versicherten verbindlich anwenden. Sie enthält auch Neuregelungen zur Früherkennung von Sehstörungen.

Früherkennung von Sehstörungen bei den U-Untersuchungen

Die Augen und das Sehvermögen der Kinder stehen bei einzelnen U-Untersuchungen eingehender auf dem Prüfstand. Dabei kann der Kinderarzt Hinweise auf Augenfehler und Sehstörungen finden. Zur genauen Diagnose ist das Kind allerdings einem Augenarzt vorzustellen.

Augen und Sehvermögen: Was wird bei den U-Untersuchungen geprüft?

U2

3. bis 10. Lebenstag

Abklärung von Augenerkrankungen in der Familie. Prüfung auf Auffälligkeiten von Augapfel, Augenlidern, Pupillen sowie auf Augenzittern.

U3

4. bis 5. Lebenswoche

Abklärung von Augenerkrankungen in der Familie. Inspektion des Auges. Prüfung der Augenreaktionen: Schaut das Baby aufmerksam in nahe Gesichter, folgt es mit den Augen einem bewegten Gegenstand nach beiden Seiten, wie reagieren die Pupillen auf Licht?

U4

3. bis 4. Lebensmonat

Inspektion des Auges. Prüfung der Augenreaktion: Folgt das Baby mit den Augen einem Gegenstand? Seit 2017: Test auf Schielen, Ungleichsichtigkeit, Grauen Star.

U5

6. bis 7. Lebensmonat

U6

10. bis 12. Lebensmonat

Inspektion des Auges. Prüfung der Augenreaktion: Folgt das Baby mit den Augen einem Gegenstand, wie reagieren die Pupillen auf Licht? Seit 2017: Test auf Schielen, Ungleichsichtigkeit, Grauen Star.

U7

21. bis 24. Lebensmonat

Inspektion des Auges. Prüfung der Augenreaktion: Wie reagieren die Pupillen auf Licht? Hat das Kind eine schiefe Kopfhaltung? Test auf Schielen, Ungleichsichtigkeit, Grauen Star.

U7a

34. bis 36. Lebensmonat

Inspektion des Auges. Prüfung der Augenfunktion: Wie reagieren die Pupillen auf Licht? Kann das Kind räumlich sehen? Schielt es? Wie gut ist die Sehschärfe?

U8

46. bis 48. Lebensmonat

U9

60. bis 64. Lebensmonat

Hinweise auf Augenfehler und Sehstörungen: Was passiert nach der U-Untersuchung?

Erhält der Kinderarzt bei einer U-Untersuchung Hinweise auf Augenfehler oder Sehstörungen, wird er das Kind zur genauen Abklärung der Diagnose zum Augenarzt schicken. Dieser leitet bei Bedarf die entsprechende Behandlung ein, verordnet eine Brille oder Kontaktlinsen.

Prüfung der Sehfähigkeit bei der Schuleingangsuntersuchung

Die Schuleingangsuntersuchung (S1 oder SEU), auch als Einschulungsuntersuchung (ESU) bezeichnet, ist eine Pflichtuntersuchung, die in Deutschland nach festgelegten Kriterien der einzelnen Bundesländer durchgeführt wird. Zum Standard gehört überall eine Kontrolle der Sehfähigkeit des künftigen Abc-Schützen. Dabei prüft der für die Schuleingangsuntersuchung zuständige Arzt bei allen Kindern grundsätzlich die Sehschärfe, das räumliche Sehvermögen und das Farbensehen. Bei Auffälligkeiten empfiehlt er die Vorstellung des Kindes bei einem Augenarzt. Dieser untersucht die Sehfähigkeit des Kindes eingehender und entscheidet, ob es eine Brille, Kontaktlinsen oder eine andere Behandlung braucht.

Kontrolle des Sehvermögens in der Schulzeit

Die bestandene Augenprüfung zur Einschulung ist kein Freibrief für dauerhaft gutes Sehen in der gesamten Schulzeit. Wenn die Kita-Kinder noch leicht weitsichtig oder normalsichtig sind, kann sich das im Schulalter wandeln. Ein neuer Lebensrhythmus und andere Sehgewohnheiten halten Einzug in den Lernalltag. Die Schüler verbringen weniger Zeit im Freien, schauen beim Lesen, Schreiben und Rechnen oft in naher Distanz in Bücher und Hefte, auf Bildschirme und Displays. Ab einem Alter von sechs Jahren kann sich die sogenannte Schulkurzsichtigkeit (Schulmyopie) entwickeln. Um diese und andere Sehstörungen frühzeitig zu entdecken, sollten die Augen und die Sehleistung während der gesamten Schulzeit regelmäßig kontrolliert werden.

Als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen gibt es dafür die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 für die Zwölf- bis Vierzehnjährigen. Kinder- und Jugendärzte raten außerdem dazu, die empfohlenen U10 im Alter von sieben bis acht Jahren, U11 im Alter von neun bis zehn Jahren und J2 im Alter von 16 bis 17 Jahren zu nutzen. Hier stehen ebenfalls die Sinnesfunktionen der Heranwachsenden auf dem Prüfstand. Diese Untersuchungen führen Kinder- und Jugendärzte beziehungsweise Allgemeinärzte durch. Bei festgestellten Auffälligkeiten an den Augen und Störungen des Sehvermögens führt der Weg zum Augenarzt. U10, U11 und J2 sind allerdings keine Pflichtleistungen der Krankenkassen. Viele beteiligen sich komplett an den Kosten, einige nur im Rahmen individueller Vorsorgeangebote. Oder die Kostenbeteiligung erfolgt nur in bestimmten Bundesländern. Deshalb am besten bei der jeweiligen Krankenkasse schlaumachen, um nicht von unerwarteten Kosten überrascht zu werden.

Auch wenn nicht alle Maßnahmen per Gesetz vorgeschrieben sind, sollten gerade bei Heranwachsenden keine großen Vorsorgelücken entstehen. Denn unerkannte Sehdefizite sind Handicaps für die gesamte körperliche und geistige Entwicklung. Bei rechtzeitiger Behandlung von Sehschwächen und einer Korrektion mit Brille oder Kontaktlinsen machen Schule, Sport und Spiel mehr Spaß – und Erfolge stellen sich ein.

Wichtige Termine für die Untersuchung der Kinderaugen

Kinder sollten grundsätzlich in folgenden Fällen vom Augenarzt oder Orthoptisten untersucht werden:

  • sofort bei deutlichen Auffälligkeiten wie Augenzittern, grau-weißlichen Pupillen, getrübter Hornhaut, lichtscheuen Augen oder hängendem Augenlid, aber auch bei schnellem Ermüden während der Schulaufgaben, Tollpatschigkeit oder Balancestörungen;
  • mit 6 bis 12 Monaten bei einem erhöhten Risiko von Augenerkrankungen oder Sehdefiziten, zum Beispiel durch Frühgeburt, durch erbliche Anlagen, durch bekannte Fehlsichtigkeiten in der Familie wie Schielen oder starke Kurzsichtigkeit;
  • spätestens mit 30 bis 42 Monaten, auch wenn keine Auffälligkeiten vorliegen – damit beispielsweise kleinwinkliges Schielen oder eine einseitige Sehschwäche frühzeitig entdeckt wird.
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